Dänemark: Quellensteuer jetzt 5 statt 3 Jahre rückwirkend erstattbar

Manchmal arbeitet das Recht für dich, ohne dass du etwas tun musst. Genau das ist gerade in Dänemark passiert.
Der dänische Oberste Gerichtshof (Højesteret) hat am 11. Juni 2026 entschieden: Zu viel gezahlte Quellensteuer auf dänische Dividenden kann fünf Jahre rückwirkend zurückgefordert werden - nicht nur drei.
Was passiert ist
Die dänische Steuerbehörde Skattestyrelsen hatte 2016 per Verwaltungserlass festgelegt, dass Rückerstattungsansprüche schon nach drei Jahren verjähren. Der Højesteret hat dieser Praxis nun die Grundlage entzogen: Für den Erlass fehlte schlicht die gesetzliche Ermächtigung.
Maßgeblich ist stattdessen § 67 A des dänischen Quellensteuergesetzes - und der sieht fünf Jahre vor. Vorinstanzen hatten bereits genauso entschieden.
Was das für dich bedeutet
Dänemark behält auf Dividenden 27% Quellensteuer ein. Davon sind in Deutschland in der Regel 15% anrechenbar. Die restlichen 12% kannst du dir bei Skattestyrelsen zurückholen.
🆕 Neu ist: Der Zeitraum dafür ist jetzt fünf Jahre statt drei. Bis zu zwei zusätzliche Dividendenjahre kommen damit zurück ins Spiel.
Beispiel
Du hältst Novo Nordisk, Ørsted und Danske Bank und erhältst rund 3.000 € Bruttodividende aus Dänemark pro Jahr.
Rückholbare Quellensteuer: ca. 360 € pro Jahr (12 %).
Bisher (3 Jahre): rund 1.080 €
Jetzt (5 Jahre): rund 1.800 €
Differenz: +720 €, die vorher als verjährt galten.
→ Weitere Infos zur Erstattung findest du in unserem Artikel: Guide: Quellensteuererstattung in Dänemark
→ Falls dir Quellensteuer noch kein Begriff ist, lies dir gerne unseren Artikel dazu durch: Quellensteuer einfach erklärt: Was ist das, wie funktioniert sie und wie bekomme ich sie zurück?
✅ Die Neuerung ist bereits in DivTax implementiert
Wir haben die neue Rechtslage bereits in die Plattform eingespielt. Wenn du dänische Dividenden im Depot hast, siehst du dein aktualisiertes Erstattungspotenzial ab sofort in deinem Dashboard - auf fünf Jahre gerechnet, ohne dass du etwas anpassen musst.
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Ein Hinweis zur Wiederaufnahme
Wurde dein Antrag früher wegen Verjährung ganz oder teilweise abgelehnt, ist das kein Endpunkt. Für die außerordentliche Wiederaufnahme solcher Fälle gilt allerdings eine Reaktionsfrist von sechs Monaten ab dem Urteil - also bis etwa 11. Dezember 2026.
Laufende Verfahren nimmt Skattestyrelsen voraussichtlich von sich aus wieder auf.
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