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August 11, 2026

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Alle relevanten Länder, Sätze und Fristen für deutsche Anleger

Verfasst von:
Nicolas Oldag
Die große DBA-Übersicht: Alle relevanten Doppelbesteuerungsabkommen-Sätze, Erstattungsquoten und Fristen für deutsche Anleger - plus Anrechnungs- und Freistellungsmethode verständlich erklärt.
DivTax Blog Titelbild: Doppelbesteuerungsabkommen - Hol' mehr aus einen Dividenden
Author
Nicolas Oldag
Veröffentlicht am
17 Januar 2025

Wer in ausländische Aktien investiert, stößt früher oder später auf einen Begriff, der über die Netto-Rendite entscheidet: das Doppelbesteuerungsabkommen. Es bestimmt, wie viel Quellensteuer du auf deine Dividenden zahlst - und wie viel du zurückfordern kannst. Dieser Artikel erklärt die Systematik verständlich und liefert dir eine Übersicht aller relevanten DBA-Sätze, Erstattungsquoten und Fristen in einer Tabelle.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der verhindert, dass dasselbe Einkommen in beiden Ländern gleichzeitig voll besteuert wird. Für Anleger ist vor allem relevant, wie ein DBA die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und anderen Kapitalerträgen regelt.

Kurze Antwort: Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welches Land Einkommen besteuern darf, wenn ein Steuerpflichtiger in einem Land wohnt und im anderen Einkünfte erzielt. Es verhindert, dass dieselbe Dividende zweimal voll besteuert wird. Deutschland hat beispielsweise mit über 90 Staaten ein DBA abgeschlossen.

Warum gibt es Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt?

Stell dir vor, du wohnst in Deutschland und erhältst Dividenden von einem Schweizer Unternehmen. Die Schweiz behält zunächst 35% Verrechnungssteuer ein. Ohne Abkommen bliebe ein großer Teil davon endgültig verloren - Deutschland rechnet ausländische Steuern nur begrenzt an.

Genau hier setzt das DBA an: Es legt fest, welcher Staat in welchem Umfang besteuern darf. Im Verhältnis Deutschland–Schweiz sind das 15% für die Quelle; die restlichen 20% sind erstattungsfähig. Der Haken: Diese 20% rechnet Deutschland nicht an - sie müssen aktiv bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückgefordert werden. Deutschland hat mit über 90 Staaten solche Abkommen geschlossen, jedes mit eigenen Sätzen, Fristen und Formularen.

Die zwei zentralen Begriffe: Quellenstaat und Ansässigkeitsstaat

Um DBA zu verstehen, brauchst du nur zwei Begriffe. Der Quellenstaat ist das Land, aus dem die Dividende stammt - also der Sitzstaat des ausschüttenden Unternehmens. Der Ansässigkeitsstaat ist das Land, in dem du als Anleger steuerlich wohnst. Das DBA verteilt das Besteuerungsrecht zwischen diesen beiden Staaten. Bei Dividenden von deutschen Anlegern sehen die meisten DBAs typischerweise vor, dass der Quellenstaat höchstens 15% einbehalten darf.

Wie wirkt das DBA auf die Quellensteuer?

Sobald geklärt ist, welcher Staat besteuern darf, stellt sich die Frage: Wie wird die doppelte Belastung konkret vermieden? Dafür kennen Doppelbesteuerungsabkommen zwei grundlegende Methoden - die Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode.

→ Falls dir Quellensteuer noch kein Begriff ist, lies dir gerne unseren Artikel dazu durch: Quellensteuer einfach erklärt: Was ist das, wie funktioniert sie und wie bekomme ich sie zurück?

Die Anrechnungsmethode - der Regelfall bei Dividenden

Bei der Anrechnungsmethode besteuert Deutschland als Ansässigkeitsstaat deine ausländische Dividende ganz normal - rechnet aber die bereits im Ausland gezahlte Quellensteuer auf die deutsche Steuerschuld an. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 32d Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG).

Wichtig: Diese Anrechnung ist begrenzt - und zwar auf den im DBA festgelegten Höchstsatz, in der Regel 15%. Was der ausländische Staat darüber hinaus einbehält, kann Deutschland nicht anrechnen. Dieser Teil ist aber im Quellenstaat rückforderbar.

Für Dividenden ist die Anrechnungsmethode der Standardfall. Ein Rechenbeispiel macht es deutlich:

Rechenbeispiel: Niederländische Dividende (Anrechnungsmethode)

Du erhältst 1.000€ Bruttodividende von einem niederländischen Unternehmen. Laut der DBA-Übersicht für 2026 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), behalten die Niederlande 15% Quellensteuer ein.

Position Betrag
Bruttodividende 1.000,00 €
Niederländische Quellensteuer (15%) – 150,00 €
Deutsche Abgeltungssteuer (25%, vereinfacht) 250,00 €
Anrechnung der NL-Quellensteuer – 150,00 €
In Deutschland noch zu zahlen 100,00 €
Gesamte Steuerlast 250,00 € (= 25%)


Das Ergebnis: Durch die Anrechnung zahlst du insgesamt genau die deutsche Abgeltungssteuer von 25% - keine doppelte Belastung. Da die Niederlande exakt 15% einbehalten und Deutschland diese voll anrechnet, gibt es hier nichts zurückzufordern. Anders sieht es aus, wenn der Quellenstaat mehr als 15% einbehält - dazu gleich mehr.

→ Wie du optimal in Dividenden investierst, zeigt dir unser Leitfaden: In Dividenden investieren: Der komplette Leitfaden für deutsche Anleger (inkl. Steueroptimierung)

Die Freistellungsmethode - der Regelfall bei anderen Einkunftsarten

Bei der Freistellungsmethode verzichtet Deutschland ganz auf die Besteuerung der ausländischen Einkünfte - sie werden also aus der deutschen Steuerbemessung herausgenommen. Diese Methode kommt vor allem bei Einkünften zum Einsatz, die eine besonders enge Bindung zum Quellenstaat haben: Gewinne aus ausländischen Betriebsstätten, Einkünfte aus im Ausland gelegenen Immobilien oder Arbeitslohn für eine im Ausland ausgeübte Tätigkeit. Für reine Dividendeneinkünfte ist die Freistellungsmethode jedoch unüblich - hier dominiert die Anrechnungsmethode.

Was bedeutet das für die Rückforderung?

Der entscheidende Punkt für deutsche Dividendeninvestoren: Immer dann, wenn der ausländische Staat mehr als 15% Quellensteuer einbehält, entsteht ein rückforderbarer Betrag. Die ersten 15% rechnet Deutschland an - alles darüber holst du dir direkt vom Quellenstaat zurück. Wie hoch dieser Betrag pro Land ist, zeigt die folgende Tabelle.

Tabelle: Alle relevanten DBA-Sätze für deutsche Anleger

Die folgende Übersicht zeigt für die wichtigsten Länder den nationalen Quellensteuersatz, den nach DBA anrechenbaren Anteil, die daraus resultierende Erstattungsquote und die Rückwirkungsfrist für Erstattungsanträge. Die Übersicht basiert auf den Werten zur ausländischen Quellensteuer des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) für 2026, welches regelmäßig aktualisierte Übersichten von Staaten veröffentlicht mit denen Deutschland ein DBA hat.

Land Quellensteuer Anrechenbar (DBA) Rückforderbar Rückwirkungsfrist
BelgienBelgien 30,0% 15,0% 15,0% 5 Jahre
DänemarkDänemark 27,0% 15,0% 12,0% 5 Jahre
FinnlandFinnland 35,0% 15,0% 20,0% 3 Jahre
FrankreichFrankreich 25,0% 12,8% 12,2% 2 Jahre
IrlandIrland 25,0% 0,0% 25,0% 4 Jahre
IsraelIsrael 25,0% 15,0% 10,0% Wenige Wochen
ItalienItalien 26,0% 15,0% 11,0% 4 Jahre
NorwegenNorwegen 25,0% 15,0% 10,0% 5 Jahre
ÖsterreichÖsterreich 27,5% 15,0% 12,5% 5 Jahre
PortugalPortugal* 28% / 35,0% 15,0% 13% / 20,0% 2 Jahre
SchwedenSchweden 30,0% 15,0% 15,0% 5 Jahre
SchweizSchweiz 35,0% 15,0% 20,0% 3 Jahre
SpanienSpanien 19,0% 15,0% 4,0% 4 Jahre


* Es werden entweder 28% oder 35% einbehalten. Der Regelsatz ist 28%, was 13% erstattbar macht. In der Praxis werden deutschen Anlegern meist 35% einbehalten, was zu einer Erstattung von 20% führt. Ausschlaggebend ist was auf der Dividendenabrechnung steht.

Alle Angaben für Anleger mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland. Die Sätze beziehen sich auf Dividenden und können sich ändern - maßgeblich ist das jeweils gültige DBA sowie das nationale Recht des Quellenstaats. Stand: Juni 2026. Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar.

Wie liest man diese Tabelle?

Ein Beispiel: Bei Finnland behält der Staat 35% Quellensteuer ein. Davon rechnet Deutschland 15% auf die Abgeltungssteuer an. Die verbleibenden 20% (35% minus 15%) sind direkt bei der finnischen Steuerbehörde rückforderbar - innerhalb von drei Jahren ab Ausschüttung. Bei einer Bruttodividende von 1.000€ sind das 200€, die du sonst dauerhaft verlierst.

Je höher die Differenz zwischen nationalem Quellensteuersatz und den anrechenbaren 15%, desto größer dein Erstattungspotenzial. Die Schweiz, Irland und Finnland bieten die höchsten Erstattungsquoten, gefolgt von Portugal, Belgien und Schweden.

Spezialfälle: USA und Irland

USA und Irland weichen vom Standardmuster ab und verdienen eine genauere Betrachtung, weil ihre Erstattung über einen anderen Mechanismus läuft als bei den übrigen Ländern.

USA - Reduzierung über ein Vorabbefreiungsformular

Die USA erheben grundsätzlich 30% Quellensteuer auf Dividenden. Anders als bei den meisten europäischen Ländern erfolgt die Entlastung aber nicht primär über eine nachträgliche Erstattung, sondern über das Vorabbefreiungsformular. Dieses Dokument bestätigt deiner US-Depotbank oder deinem Broker, dass du außerhalb der USA steuerlich ansässig bist und reduziert die einbehaltene Quellensteuer dadurch direkt von 30% auf die im DBA vereinbarten 15%.

Wurde kein Vorabbefreiungsformular eingereicht, werden die vollen 30% einbehalten, und die Differenz muss nachträglich beim amerikanischen IRS zurückgefordert werden - ein deutlich aufwändigerer Prozess. Viele deutsche Broker fordern das Formular automatisch an, andere nicht. Es lohnt sich daher, den Status des Dokuments bei deiner Depotbank aktiv zu prüfen.

Guide: Quellensteuererstattung in den USA

Irland - Vorabbefreiung statt Erstattung

Irland ist ein besonderer Fall: Als EU-Bürger kannst du eine vollständige Vorabbefreiung von der irischen Quellensteuer beantragen - dann wird gar nichts einbehalten. Wurde keine Befreiung beantragt, fallen die vollen 25% an und sind rückforderbar.

Da deutsche Depotbanken die irische Quellensteuer in der Regel nicht auf die Abgeltungssteuer anrechnen, ist Irland eines der Länder mit dem höchsten Erstattungspotenzial - und dank DivTax digital abwickelbar.

Guide: Quellensteuererstattung in Irland

Wie beantrage ich die Erstattung?

Der Erstattungsprozess ist länderspezifisch, folgt aber überall einem ähnlichen Grundmuster. Hier der allgemeine Ablauf - die konkreten Details findest du in unseren Länder-Guides.

Der allgemeine Ablauf in vier Schritten

Schritt 1 - Dividendenbelege sammeln. Du benötigst für jede Ausschüttung den Nachweis deines Brokers, aus dem Bruttodividende und einbehaltene Quellensteuer hervorgehen. Je nach Land müssen unter Umständen weitere Belege, wie Tax Voucher oder Kontoauszüge beigefügt werden.

Schritt 2 - Ansässigkeitsbescheinigung beantragen. Dieses Dokument bestätigt, dass du in Deutschland steuerlich ansässig bist und damit Anspruch auf die DBA-Vergünstigung hast. Die Ansässigkeitsbescheinigung wird beim Finanzamt beantragt - je nach Land entweder auf einem spezifischen Formular oder auf dem amtlichen Vordruck.

Schritt 3 - Länderspezifisches Antragsformular ausfüllen. Jede Steuerbehörde hat eigene Formulare.

Schritt 4 - Einreichen und nachverfolgen. Je nach Land erfolgt die Einreichung digital oder per Post. Die Bearbeitungsdauer reicht je nach Land von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren.

Erfahre mehr über den Erstattungsprozess der jeweiligen Länder in unseren Guides und sieh wie DivTax diese für dich vereinfacht:

Warum die meisten Anleger trotzdem nicht erstatten

Der Aufwand ist der Grund, warum trotz klarer Rechtslage die meisten Anleger ihre Quellensteuer nie zurückfordern. Unterschiedliche Formulare, Sprachen, Fristen und Behörden pro Land machen die manuelle Erstattung für Privatanleger unpraktikabel - besonders bei mehreren Ländern im Depot.

Der einfachere Weg: DivTax

DivTax digitalisiert und vereinfacht den gesamten Prozess. Du lädst deine Dividendenabrechnungen hoch - DivTax erkennt das Erstattungspotenzial automatisch, bereitet alle länderspezifischen Formulare digital vor und reicht sie über die integrierte Steuerberatungskanzlei, DivTax Legal, bei den jeweiligen Steuerbehörden ein. Mehrere Jahre und mehrere Aktien lassen sich dabei in einem einzigen Antrag bündeln. Verfügbar für Anleger mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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Anleger mit steuerlichem Wohnsitz in anderen Ländern unterstützt DivTax auf Anfrage ebenfalls: Schreib uns dazu einfach eine kurze Nachricht per E-Mail, und wir prüfen individuell, ob und wie sich deine Quellensteuer erstatten lässt.

Häufige Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen (FAQ)

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen einfach erklärt?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welches Land Einkommen besteuern darf, wenn jemand in einem Land wohnt und im anderen Einkünfte erzielt. Dadurch wird verhindert, dass dieselbe Dividende zweimal voll besteuert wird. Deutschland hat mit über 90 Staaten ein DBA.

Was ist der Unterschied zwischen Anrechnungs- und Freistellungsmethode?

Bei der Anrechnungsmethode besteuert Deutschland die ausländischen Einkünfte, rechnet aber die im Ausland gezahlte Steuer an. Bei der Freistellungsmethode nimmt Deutschland die Einkünfte ganz aus der Besteuerung heraus. Für Dividenden gilt in der Regel die Anrechnungsmethode, für Betriebsstätten- und Immobilieneinkünfte meist die Freistellungsmethode.

Wie hoch ist der DBA-Satz bei Dividenden?

In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen ist für Dividenden ein Höchstsatz von 15% vorgesehen, den der Quellenstaat einbehalten und in Deutschland anrechnen darf. Behält der ausländische Staat mehr als 15% ein, ist die Differenz im Quellenstaat rückforderbar.

Welches Land hat die höchste Erstattungsquote?

Die höchste Erstattungsquote bietet Irland mit bis zu 25%. Bei den klassischen Erstattungsfällen liegen Schweiz und Finnland mit jeweils 20% vorne (ebenso Portugal bei einbehaltenen 35%).

Wie lange kann ich Quellensteuer rückwirkend zurückfordern?

Die Rückwirkungsfristen liegen je nach Land in der Regel bei ein paar Jahren. Beispielsweise können für Schweizer Dividenden 3 Jahre rückwirkend die Quellensteuer zurückerstattet werden - für norwegische Dividenden sogar 5 Jahre rückwirkend.

Was bedeutet die Anrechnung nach § 32d Abs. 5 EStG?

§ 32d Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) ist die deutsche Rechtsgrundlage, nach der ausländische Quellensteuer auf die deutsche Steuerschuld angerechnet wird. Die Anrechnung ist auf den Anrechnungshöchstbetrag begrenzt - also auf den Teil der deutschen Steuer, der auf die ausländischen Einkünfte entfällt.

Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland?

Deutschland hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen (Stand: 01 Januar 2026). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Übersichten der Staaten, mit denen Deutschland ein DBA hat.

Fazit: Das DBA ist dein Hebel für mehr Netto-Rendite

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist kein abstraktes Steuerthema - es ist der direkte Hebel für deine Netto-Dividende. Wer versteht, dass in der Regel alles über 15% Quellensteuer rückforderbar ist, erkennt schnell, wie viel Geld jedes Jahr bei ausländischen Steuerbehörden liegen bleibt.

Bei einem international diversifizierten Dividendendepot summieren sich diese rückforderbaren Beträge über die Jahre zu erheblichen Summen. Die Rechtslage steht klar auf deiner Seite; die einzige Hürde ist der administrative Aufwand.

Genau diesen Aufwand nimmt dir DivTax ab - und macht aus deinem DBA-Wissen bare Münze.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Maßgeblich ist im Einzelfall stets das jeweils gültige Doppelbesteuerungsabkommen sowie das jeweilige nationale Steuerrecht. Bitte prüfe steuerliche Entscheidungen mit einem qualifizierten Steuerberater. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden.

Stand: August 2026. DivTax aktualisiert diesen Artikel regelmäßig.

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