Guide: Quellensteuererstattung in Österreich

Wenn du in österreichische Dividendenaktien wie etwa OMV, Erste Group oder Verbund investiert bist, erhältst du Dividenden aus Österreich. Diese unterliegen der österreichischen Quellensteuer, sofern du nicht steuerlich in Österreich ansässig bist. Die österreichische Quellensteuer beträgt in der Regel 27,5%.
Österreich ist ein klassischer Rückerstattungsfall: Ein Teil der Steuer wird in Deutschland angerechnet, der Rest ist über das Doppelbesteuerungsabkommen zurückholbar. Falls du zuerst das große Ganze verstehen möchtest, wie Quellensteuer auf ausländische Dividenden funktioniert, findest du das in unserem Hauptartikel:
→ Quellensteuer einfach erklärt: Was ist das, wie funktioniert sie und wie bekomme ich sie zurück?
Wie hoch ist die Quellensteuer in Österreich?
Kurz gesagt: 27,5% auf Dividenden österreichischer Aktien. Der Abzug erfolgt als Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch bei Ausschüttung. Über das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Österreich sind davon 12,5% erstattbar.
Die Grundlage bildet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich. Das DBA begrenzt die im Quellenstaat erhobene Dividendensteuer auf 15% – diese 15% werden in Deutschland auf die Abgeltungssteuer angerechnet, die restlichen 12,5% sind für dich in Österreich erstattbar.
(Quelle: Bundeszentralamt für Steuern - BZSt)
→ Falls du mehr über das Thema Doppelbesteuerungsabkommen erfahren möchtest, lies dir gerne unseren Artikel dazu durch: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Alle relevanten Länder, Sätze und Fristen für deutsche Anleger
Wichtig: ETFs sind nicht betroffen
Ein häufiges Missverständnis: Die österreichische Quellensteuer betrifft nur Dividenden aus österreichischen Aktien (z. B. OMV, Erste Group, Verbund, Voestalpine). Hält ein ETF österreichische Aktien, wird die KESt auf Fondsebene einbehalten – zurückfordern kann sie aber nur der Fonds selbst, nicht du als Anleger. Wenn dein Depot ausschließlich ETFs enthält, ist dieser Guide für dich nicht relevant. Die Rückforderung lohnt sich nur bei österreichischen Einzelaktien.
Betroffene Aktien: Beispiele österreichischer Dividendentitel
Wenn du eine oder mehrere dieser Aktien hältst und Dividenden erhalten hast, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit 27,5% Quellensteuer einbehalten:
→ Falls du mehr über das Investieren in Dividendenaktien wissen möchtest, dann lies dir gerne unseren Artikel dazu durch: In Dividenden investieren: Der komplette Leitfaden für deutsche Anleger (inkl. Steueroptimierung)
Woran erkennst du, ob du zu viel gezahlt hast?
Prüfe deine Dividendenabrechnung. Ist bei einer österreichischen Aktie ein Abzug von 27,5% Quellensteuer vermerkt und wurden davon in Deutschland nur 15% angerechnet, hast du 12,5% zu viel gezahlt – und kannst diesen Betrag zurückfordern.
Rechenbeispiel:
Die Quellensteuer kann bis zu 5 Jahre rückwirkend für österreichische Dividenden zurückgefordert werden. Das bedeutet bei größeren oder über mehrere Jahre gehaltenen Positionen summieren sich hier schnell dreistellige bis vierstellige Beträge.
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Wie funktioniert die Erstattung der Quellensteuer in Österreich?
Die Erstattung in Österreich läuft über das Finanzamt für Großbetriebe und erfordert ein zweistufiges digitales Verfahren. Der Prozess ist strukturiert, aber formalistisch und birgt einige Stolperfallen.
Notwendige Schritte und Formulare:
- Formular ZS-RD1 (Antrag auf Rückzahlung österreichischer Quellensteuer) ausfüllen
- Ansässigkeitsbescheinigung an zuständiges deutsches Finanzamt versenden, steuerliche Ansässigkeit bestätigen lassen und zurückempfangen
- Dividendenabrechnungen und steuerliche Nachweise (gestempelt von der Bank) beilegen
- Vollständigen Antrag per Post an das Finanzamt für Großbetriebe in Wien senden
Der Ablauf:
- Vorausmeldung elektronisch ausfüllen und übermitteln – erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die KESt einbehalten wurde.
- Die ausgedruckte Vorausmeldung unterschreiben und die Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts einholen.
- Vorausmeldung, Ansässigkeitsbescheinigung und Original-Dividendenbelege postalisch an das Finanzamt für Großbetriebe senden.
- Bei der ersten Beantragung erhältst du eine ABZ-Nummer, die du bei allen künftigen Anträgen angeben musst.
Achtung: Wichtige Verfahrenshürden
Zwei Österreich-spezifische Stolpersteine:
- Wartezeit-Regel: Du kannst den Antrag erst nach Ablauf des Jahres stellen, in dem die Dividende gezahlt wurde. Für eine Dividende aus 2026 ist der Antrag also frühestens ab Januar 2027 möglich.
- Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums: Österreich verlangt einen lückenlosen Nachweis, dass du zum Ausschüttungszeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien warst. Fehlende oder unvollständige Belege führen zu Verzögerungen.
Wie lange dauert die Quellensteuererstattung aus Österreich?
Nach Einreichung deines vollständigen Antrags dauert die Bearbeitung erfahrungsgemäß rund 9-12 Monate. Die genaue Dauer hängt vom Bearbeitungsaufkommen der Behörde und der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab – fehlende Belege oder Rückfragen verlängern den Prozess.
→ Du möchtest mehr über andere Länderprozesse erfahren? Dann schau dir unsere weiteren Länder-Guides an:
Fazit: Österreichische Quellensteuer zurückholen – lohnt sich, ist aber mühsam.
Wer österreichische Dividenden erhält, zahlt 27,5% Quellensteuer, von der 15% in Deutschland angerechnet werden – die restlichen 12,5% sind erstattbar.
Der Haken:
- Zweistufiges Verfahren mit vorgelagerter elektronischer Vorausmeldung
- Strenger Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums
- Antrag erst nach Ablauf des Auszahlungsjahres möglich
Der einfache Weg: DivTax – Quellensteuererstattung digital und rechtssicher
DivTax digitalisiert und vereinfacht die Rückerstattung ausländischer Quellensteuer für Steueransässige in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Was DivTax konkret übernimmt:
- Automatische Analyse. Du hinterlegst dein Depot – DivTax analysiert es automatisch, erkennt alle rückforderbaren Beträge und zeigt dir, was du dir zurückholen kannst.
- Digitale Antragsvorbereitung. DivTax beantragt deine heimische Wohnansässigkeitsbescheinigung und bereitet alle notwendigen Formulare digital für die jeweiligen Steuerbehörden vor und reicht sie ein – länderspezifisch, korrekt ausgefüllt, ohne dass du dich mit fremden Formularen oder Sprachen auseinandersetzen musst.
- Bündelung mehrerer Jahre. Du kannst Dividendenzahlungen aus mehreren Jahren und mehreren Aktien in einem einzigen Prozess bündeln – so wird auch die Erstattung kleiner Beträge wirtschaftlich sinnvoll.
- Zusammenarbeit mit Steuerkanzlei. Für die Durchführung der Anträge arbeitet DivTax eng mit der auf Quellensteuererstattung spezialisierten Kanzlei DivTax Legal zusammen.
- Transparente Abrechnung. Du zahlst erst, wenn du einen Antrag einreichst – sollte dein Antrag abgelehnt werden und die Rückerstattung nicht erfolgen, erstatten wir dir dein Geld selbstverständlich zurück.
Prüfe in wenigen Minuten, wie viel dir zusteht!
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Häufig gestellte Fragen - Quellensteuererstattung Österreich
Wie hoch ist die Quellensteuer auf österreichische Dividenden?
Österreich erhebt 27,5% Kapitalertragsteuer (KESt) auf Dividenden. Der Abzug erfolgt automatisch bei Ausschüttung durch die depotführende Stelle.
Wie viel kann ich zurückfordern?
12,5%. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich begrenzt die Quellensteuer auf 15%; diese 15% werden in Deutschland angerechnet, die restlichen 12,5% sind erstattbar.
Welche Frist gilt für die Erstattung der österreichischen Quellensteuer?
Fünf Jahre ab Ende des Kalenderjahres, in dem die KESt einbehalten wurde. Der Antrag ist erst nach Ablauf des Auszahlungsjahres zulässig.
Welche Formulare brauche ich?
Das amtliche Rückerstattungsformular ZS-RD1A sowie eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts. Vorab ist eine elektronische Vorausmeldung zwingend.
Wo reiche ich den Antrag ein?
Beim österreichischen Finanzamt für Großbetriebe in Wien. Der Antrag wird nach der elektronischen Vorausmeldung postalisch mit den Original-Dividendenbelegen eingereicht.
Sind ETFs von der österreichischen Quellensteuer betroffen?
Nein. Die Rückforderung betrifft ausschließlich österreichische Einzelaktien wie OMV, BAWAG oder Verbund. Bei ETFs fällt keine zurückzufordernde österreichische Quellensteuer auf Anlegerebene an.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Maßgeblich ist im Einzelfall stets das jeweils gültige Doppelbesteuerungsabkommen sowie das jeweilige nationale Steuerrecht. Bitte prüfe steuerliche Entscheidungen mit einem qualifizierten Steuerberater. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden.
Dieser Artikel wurde unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt.
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