Guide: Quellensteuererstattung in Belgien

Quellensteuererstattung auf belgische Dividenden
Wenn du in belgische Dividendenaktien wie etwa AB InBev, KBC Group, UCB, Proximus oder Elia investiert bist, erhältst du Dividenden aus Belgien. Diese unterliegen der belgischen Quellensteuer, sofern du nicht steuerlich in Belgien ansässig bist. In der Regel beträgt die belgische Quellensteuer 30 %, allerdings kann ein Teil davon unter bestimmten Voraussetzungen über das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Wohnsitzland zurückgefordert werden.
Was ist Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge –insbesondere auf Dividenden und Zinsen. Sie wird direkt an der „Quelle“ erhoben, also dort, wo die Erträge entstehen. Wer beispielsweise belgische Aktien besitzt, bekommt die Dividende nach Abzug der belgischenQuellensteuer ausgezahlt.
Auch in Deutschland gibt es eine ähnliche Steuerform: Für ausländische Investoren gilt die Kapitalertragsteuer beispielsweise als Quellensteuer.
Wer ist von der belgischen Quellensteuer betroffen?
Wenn du in Aktien oder Anleihen aus Belgien investiert bist, betrifft dich die Quellensteuer in Belgien direkt. Sie wird automatisch beim Dividenden- oder Zinsfluss einbehalten – unabhängig davon, ob du in Deutschland steuerpflichtig bist.
Typische Fälle:
- Du erhältst Dividenden von belgischen Aktiengesellschaften
- Du erhältst Zinsen aus aus Anleihen oder Investments in Belgien
Wie hoch ist die Quellensteuer in Belgien?
Der Standard-Steuersatz der belgischen Quellensteuer beträgt 30 %.
Als deutscher Investor kannst du dir jedoch 15 % auf deine deutsche Kapitalertragsteuer anrechnen lassen – dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Belgien.
Die restlichen 15 % sind in vielen Fällen erstattbar, müssen aber aktiv beantragt werden.
Wie erkenne ich, ob ich zu viel belgische Quellensteuer gezahlt hast?
Ganz einfach: Sieh dir deinen Dividendenbeleg an. Wenn dort einAbzug von 30 % Quellensteuer aus Belgien ausgewiesen ist, wurden 15 %zu viel einbehalten, denn nur 15 % sind in Deutschland anrechenbar.
Diese überzahlte Steuer kannst du dir in Belgien zurückholen.
Wie beantragstdu die Erstattung der belgischen Quellensteuer?
Für jede betroffene Dividende musst du das offizielle belgische Formular 276 DIV ausfüllen.
Der Ablauf:
- Formular 276DIV für jede Dividendenzahlung ausfüllen
- Vom zuständigen deutschen Finanzamt abstempeln lassen
- An die belgische Steuerbehörde für Mobiliensteuer in Brüssel senden
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Und wenn’s mal nicht klappt? Erstatten wir die von uns erhobene Gebühr vollständig zurück!
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